

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung?
Sie haben im Falle einer Preisanpassung ein Sonderkündigungsrecht bei Ihrem Altversorger - auch wenn Sie vertraglich längerfristig gebunden sind!
Hier sind folgende Fristen zu beachten:
- Ihr Versorger muss Sie 6 Wochen vor Wirksamkeit einer Preiserhöhung informieren
- Oft sind Preisanpassungen zum Ersten eines Monats wirksam
- In der Regel müssen Sie einen Kalendermonat vor Wirksamkeit der Preiserhöhung gekündigt haben
- Damit bleibt nach Bekanntgabe der Preisanpassung oft wenig Zeit für einen Wechsel
- Am Besten, Sie kontaktieren uns in dem Fall sofort telefonisch oder reichen Ihren Antrag per Internet ein
- Wir empfehlen in jedem Fall, eine eigene Kündigung an Ihren Altversorger zu schicken und uns das Kündigungsdatum mitzuteilen. Hier finden Sie ein Muster dazu.
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