Ohne Wenn und Aber.
Die 100% Servicegarantie von Knauber.

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Auf jede Frage eine Antwort ...

Unglaublich… Der Wechsel zu Knauber Erdgas ist ganz einfach. Was für uns manchmal ganz selbstverständlich ist im nachfolgenden kurz erläutert…

Fragen zum Erdgaswechsel
Warum sollte ich zu Knauber Erdgas wechseln?

Wir garantieren eine sichere Versorgung zu einem fairen Preis, mit persönlichem Service und vielen Vorteilen:

  • Bei Knauber Erdgas kann ich meinen Erdgasverbrauch klimaneutral stellen
  • Ich beziehe meine Energie von einem flexiblen und kundenorientierten Privatanbieter
  • Mit der Knauber-Kundenkarte habe ich weitere Preisvorteile
  • Ich kann meinen Tarif selbst bestimmen... von flexibel oder mit bis zu 24 Monaten-Preisgarantie
Wie funktioniert die neue Versorgung?

Der deutsche Erdgasmarkt ist liberalisiert. Das bedeutet, dass Sie sich einen alternativen Lieferanten aussuchen und mit diesem eine neue Liefervereinbarung treffen können.
Man unterscheidet dabei zwischen dem Netzbetreiber und dem Energieversorger. Wenn Sie sich nun für einen neuen Energieversorger entscheiden, bleibt der Netzbetreiber der alte, und dieser wird von dem neuen Energieversorger für seine Dienstleistung mit festgelegten Gebühren bezahlt (Nutzung der Rohrleitung, Ablesung etc.). Der neue Energieversorger speist das Gas, welches seine Kunden verbraucht haben, in das Netz des Netzbetreibers ein.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich wechseln?

Wenn Sie selber die Gasrechnung bekommen und ein Gaszähler in Ihrem Haus ist, können Sie zu uns wechseln. Auch als Mieter sind Sie bei uns richtig. Einzige Voraussetzung: Sie sind nicht vertraglich langfristig an Ihren bisherigen Versorger gebunden. Sind Sie doch gebunden, können Sie bei Umzug oder bei einer Preisanpassung Ihres Altversorgers Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und zu Knauber Erdgas wechseln – oder wir merken uns Ihren Wunsch vor und kommen auf Sie zu, sobald eine Versorgung durch uns möglich ist.

Wie kann ich wechseln?

Melden Sie sich bequem über unser Internetsystem an. Sie benötigen lediglich Ihre letzte Gasrechnung. Gerne nehmen wir Ihre Anmeldung auch telefonisch entgegen. Auf unserer Startseite informieren wir Sie außerdem über den Knauber Erdgas-Stand in den Knauber Freizeitmärkten.

Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung, und alle weiteren Formalitäten regeln wir. Zu einer Unterbrechung Ihrer Gasversorgung kann es nicht kommen. Das ist gesetzlich garantiert.

Das ist nicht nur gesetzlich garantiert… die 100% Knauber Wärmegarantie.

Wir informieren Sie schriftlich, ab wann Sie mit Knauber Erdgas beliefert werden.

Benötige ich einen neuen Gaszähler?

Sie benötigen keinen neuen Gaszähler!

Bekomme ich nach einem Wechsel zu Knauber anderes Erdgas als bei meinem alten Versorger?

Nein, das Erdgas bleibt das gleiche und fließt ohne Unterbrechung während des gesamten Lieferantenwechsels. Nur der Preis ändert sich - und Ihr Ansprechpartner.

Kann ich als Mieter auch wechseln?

Ja, wenn Sie Ihren eigenen Gaszähler haben. Ist dies nicht der Fall, raten wir zum Gespräch mit Ihrem Vermieter.

Welche Angaben benötigen wir?

Alle notwendigen Daten gehen aus der letzten Gasrechnung hervor. Halten Sie diese bitte bereit. Zusätzlich benötigen wir Ihre Bankverbindung und Ihren Zählerstand. Wenn Sie bereits Knauber Kunde sind und eine Kundenkarte besitzen, hinterlassen Sie uns bitte auch die Kartennummer. Der Bonus auf Ihre Erdgaslieferung wird dann automatisch berücksichtigt.

Muss ich bei meinem aktuellen Versorger kündigen?

Nein, auch das erledigen wir für Sie!

Wenn Sie vertraglich nicht gebunden sind und Ihre Daten bis zum 25. eines Monats vollständig und korrekt bei uns vorliegen, können wir Ihren Wechsel direkt in Angriff nehmen. Im Folgemonat hat Ihr Altlieferant wie vom Gesetzgeber geregelt Zeit, uns Ihren Wechsel zu bestätigen. Zum 1. des übernächsten Monats startet dann Ihre Belieferung mit Knauber Erdgas.

Sind Sie vertraglich gebunden, können wir möglicherweise auch schon Ihren Wechsel anstoßen - oder Sie kontaktieren, sobald das möglich ist. Sprechen Sie uns einfach an.

Wenn Sie aufgrund einer Preiserhöhung von Ihrem Sonderkündigungsrecht bei Ihrem Altversorger Gebrauch machen, sollten wir gemeinsam auf die Fristen achten, da die Sonderkündigungsfristen in der Regel recht kurz sind:

  • Ihr Versorger muss Sie 6 Wochen vor Wirksamkeit einer Preiserhöhung informieren
  • Oft sind Preisanpassungen zum Ersten eines Monats wirksam
  • In der Regel müssen Sie einen Kalendermonat vor Wirksamkeit der Preiserhöhung gekündigt haben
  • Damit bleibt nach Bekanntgabe der Preisanpassung oft wenig Zeit für einen Wechsel
  • Am Besten, Sie kontaktieren uns in dem Fall sofort telefonisch oder reichen Ihren Antrag per Internet ein
  • Wir empfehlen in jedem Fall, eine eigene Kündigung an Ihren Altversorger zu schicken und uns das Kündigungsdatum mitzuteilen. Hier finden Sie ein Muster dazu.
Muss ich zusätzliche Verträge schließen?

Nein, das ist bei uns nicht der Fall.

Entstehen weitere Kosten?

Nein, das ist bei uns nicht der Fall.

Wer ist Knauber Energie? Wie sicher ist Knauber Energie?

Wir von Knauber Energie sind Ihr Partner für private und gewerbliche Energieversorgung und -Anwendung. Energieversorgung ist für uns bereits seit über 100 Jahren ein Thema. Daran hat sich für uns als Traditionsunternehmen bis heute nichts geändert. – Im Gegenteil: Unsere Kompetenz in Sachen Energieversorgung, Beratung und Service stellen wir heute mehr denn je unter Beweis und Ihre Wünsche halten uns bis heute fit! Persönlich, regional, kundennah.

Als Familienunternehmen mit circa 1.000 Mitarbeitern ist die Unternehmensgruppe Knauber ein Garant für Solidität und verantwortungsvolles Wirtschaften.

Wann bekomme ich Knauber Erdgas?

Falls Sie bis zum 25. eines Monats bei uns bestellen und bei Ihrem bisherigen Gasvertrag keine längere Vertragsbindung besteht, kann Ihr Wechsel innerhalb von 6 Wochen bereits zum übernächsten Monatsersten erfolgen. Sie erhalten umgehend nach Ihrer Bestellung eine Eingangsbestätigung per E-Mail (sofern angegeben) und etwa eine Woche später eine schriftliche Eingangsbestätigung. Danach kündigen wir Ihren bisherigen Vertrag und übernehmen die Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber. Sobald uns Ihr bisheriger Versorger und der Netzbetreiber Ihren Wechsel bestätigt haben, informieren wir Sie schriftlich und per E-Mail über Ihren Vertrags- und Lieferbeginn.

Ist der Liefertermin genau vorhersagbar?

Natürlich möchten wir Sie schnellstmöglich beliefern, aber wir sind bei der Umstellung als Ihr neuer Gasversorger sowohl von der Bestätigung Ihres bisherigen Lieferanten als auch des Netzbetreibers abhängig. Sobald uns diese Bestätigungen vorliegen, werden wir Sie über den Liefertermin schriftlich informieren. Durch die von der Bundesnetzagentur festgelegten Fristen im Anbieterwechsel kann dies unter Umständen erst wenige Tage vor Ihrem Lieferbeginn geschehen.

Mein Vertrag hat noch eine Restlaufzeit!

Wenn diese weniger als 4 Monate beträgt, ist der Wechsel problemlos möglich. Ansonsten können wir uns Ihren Wunschtermin gerne vormerken und kommen – sobald eine Wechselmöglichkeit gegeben ist – mit einem Angebot auf Sie zu. – Oder kontaktieren Sie uns bitte einfach etwas später, aber bedenken Sie bitte die Kündigungsfristen.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung?

Sie haben im Falle einer Preisanpassung ein Sonderkündigungsrecht bei Ihrem Altversorger - auch wenn Sie vertraglich längerfristig gebunden sind! Hier sind folgende Fristen zu beachten:

  • Ihr Versorger muss Sie 6 Wochen vor Wirksamkeit einer Preiserhöhung informieren
  • Oft sind Preisanpassungen zum Ersten eines Monats wirksam
  • In der Regel müssen Sie einen Kalendermonat vor Wirksamkeit der Preiserhöhung gekündigt haben
  • Damit bleibt nach Bekanntgabe der Preisanpassung oft wenig Zeit für einen Wechsel
  • Am Besten, Sie kontaktieren uns in dem Fall sofort telefonisch oder reichen Ihren Antrag per Internet ein
  • Wir empfehlen in jedem Fall, eine eigene Kündigung an Ihren Altversorger zu schicken und uns das Kündigungsdatum mitzuteilen. Hier finden Sie ein Muster dazu.

Weitere Informationen zum Sonderkündigungsrecht finden Sie hier.

Kann es zu einer Gasunterbrechung beim Wechsel kommen?

Nein. Dies ist gesetzlich geregelt. Zusätzlich sind Sie durch die 100 % Knauber Wärmegarantie abgesichert.

Fragen zu Zahlung und Abrechnung
Muss ich meinen Zählerstand übermitteln?

Es kann sein, dass Ihr Netzbetreiber sich mit Ihnen in Verbindung setzt, um zum Anbieterwechsel einen Zählerstand zu ermitteln. Zur Sicherheit sollten Sie sich diesen für Ihre Unterlagen notieren. Bei Ihrer Bestellung oder Kündigung Ihres Altversorgers über uns halten wir diesen auch gerne für Sie fest.

Ansonsten erfolgt die Ablesung des Zählerstandes wie gewohnt. Für Ihre Jahresabrechnung benötigen wir einmal im Jahr Ihre Verbrauchsdaten. Diese können Sie uns per Ablesekarte oder bequem online durchgeben. Es kann sein, dass Ihr Netzbetreiber unabhängig davon Verbrauchsdaten erfasst.

Wie zahle ich mein Knauber Erdgas?

Wie gewohnt zahlen Sie einen monatlichen Abschlag. Dieser wird von uns per Lastschrift eingezogen, Sie müssen sich um nichts kümmern. Steht Ihnen eine Zahlung nach der Jahresabrechnung zu, so überweist Knauber Erdgas Ihnen den Betrag kurzfristig nach der Abrechnung.

Was sind Arbeitspreis und Grundpreis?

Der Arbeitspreis berücksichtigt Ihren Verbrauch und wird nach Kilowattstunde berechnet. Der Grundpreis ist vom Verbrauch unabhängig und schließt Aufwendungen für Leitungsbereitstellung, Abrechnung, Zählermiete etc. ein.

Und jetzt die gute Nachricht: Bei uns gibt es nur den Arbeitspreis je Kilowattstunde, der Grundpreis entfällt! Sie zahlen also nur für Ihren tatsächlichen Verbrauch. Damit lohnt es sich für Sie noch mehr, Ihren Energieverbrauch zu senken.

Wie errechnet sich der monatliche Abschlag?

Die von Ihnen zu erwartenden Jahresheizkosten werden auf Grundlage des letzten Jahresverbrauchs errechnet und auf 12 Monatszahlungen verteilt, damit am Ende des Jahres eine möglichst geringe Differenz entsteht.

Wann kommt die Rechnung?

Sie erhalten Ihre Verbrauchsabrechnung wie gewohnt nach 12 Belieferungsmonaten nach vorheriger Zählerablesung. Die Rechnung umfasst die Differenz zwischen den bereits geleisteten Abschlagszahlungen und Ihrem tatsächlichen Verbrauch. Selbstverständlich zahlen Sie nur das, was Sie auch verbraucht haben, und es erfolgt eine Erstattung zu viel bezahlter Beträge.

Wie bekomme ich meine Rechnung?

Sie bekommen die Rechnung per Post und per E-Mail (falls angegeben).

Wann kommt die erste Abbuchung?

Die erste Abbuchung erfolgt – nach Vertragsbestätigung – am ersten Arbeitstag des jeweiligen Liefermonats.

Handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Komplettpreise?

Unsere Preisangaben verstehen sich immer inklusive aller Steuern und Abgaben. Selbstverständlich ist keine Kaution oder Vorkasse zu bezahlen.

Was passiert bei Mehr- oder Minderverbrauch?

In diesem Fall erfolgt eine Verrechnung mit der jährlichen Verbrauchsabrechnung. Zu viel eingezogene Beträge werden Ihnen erstattet, die Differenz wird zum vereinbarten Tarif abgerechnet.

Was ist mit Preisanpassungen?

Wir sind bemüht, Ihnen ein dauerhaftes optimales Preis-Leistungs-Verhältnis zu bieten.
Wenn sich Preisanpassungen nicht umgehen lassen, werden wir Sie mindestens 6 Wochen vorher schriftlich informieren. – Haben Sie einen Knauber Erdgas-Vertrag mit Preisgarantie? Dann können Sie sich zurücklehnen: Erhöhungen bei Garantiepreisen sind ausgeschlossen.

Fragen zum Vertrag
Was passiert nach der Erstvertragslaufzeit?

Nach Ende der Erstvertragslaufzeit läuft Ihr Knauber Erdgas-Vertrag zu den abgeschlossenen Konditionen weiter. Gerne informieren wir Sie zu einer Verlängerung in einem anderen Knauber Erdgas-Tarifmodell.

Welche Tarife werden angeboten?

Sie wählen zwischen den Tarifen ‚Knauber Erdgas Flexibel‘ und ‚Knauber Erdgas Sicher 12/24‘ Der flexible Tarif orientiert sich am Erdgasmarkt, mit den ‚Sicher‘-Tarifen erhalten Sie eine Preisgarantie über ein oder zwei Jahre!
Mit der Option ‚Knauber Erdgas Klimaneutral‘ können Sie zusätzlich etwas für unser Klima tun: Mit einem geringen Aufpreis können Sie das – entsprechend Ihrem Verbrauch – bei der Verbrennung von Erdgas entstehende CO2 an anderer Stelle einsparen.

Was ist die Knauber Wärmegarantie?

Ihre Gasversorgung ist gesetzlich garantiert, es kann also nicht zu Unterbrechungen in der Gasversorgung kommen, Voraussetzung ist natürlich, dass ein Gasanschluss vorhanden oder möglich ist.

Was ist Erdgas Klimaneutral?

Auch die umweltschonende Energie Erdgas produziert mit der Verbrennung CO2: 0,246 kg je Kilowattstunde. Wenn Sie beispielsweise eine Jahresmenge von 20.000 kWh benötigen, entstehen dadurch 4,92 t CO2. Physikalisch ist dagegen nichts zu machen, nur Energiesparen hilft, die Emissionen zu vermeiden. Wir von Knauber Erdgas haben uns an weltweiten und nach höchsten Standards zertifizierten Projekten beteiligt, die CO2 einsparen, und entsprechende Zertifikate gekauft. Wenn Sie nun klimaneutral heizen, legen wir die entsprechende Menge an Zertifikaten still.

Auch Knauber leistet seinen Beitrag … wir sind auf dem Weg: www.proklima.knauber.de

Bietet Knauber Erdgas Biogas an?

Aufgrund der Diskussion um die Verarbeitung von Nahrungsmitteln zu Brennstoff haben wir uns dazu entschlossen, zur Zeit kein Erdgas mit Biogasanteilen anzubieten. Mit Knauber Erdgas klimaneutral jedoch können Sie etwas für unser Klima tun.

Fragen zu Umzug oder Erstbezug
Ich ziehe um, im neuen Objekt gibt es bereits Erdgas. Muss ich alte Verträge übernehmen?

Nein, wenn Sie umziehen, können Sie die Gelegenheit nutzen, für Ihr neues Zuhause direkt Knauber Erdgas zu beziehen. Kontaktieren Sie uns dazu am besten kurz nach Ihrem Einzug und wir kümmern uns um den Rest.

Ich beziehe bereits Knauber Erdgas. Was muss ich bei einem Umzug beachten?

Bei einem Umzug endet Ihr bestehender Gasvertrag zunächst automatisch mit dem Auszug. Bitte teilen Sie uns Ihren Umzugstermin mindestens 8 Wochen vorher mit sowie Ihren Zählerstand zum Auszugsdatum. Nach Ihrem Auszug erhalten Sie von uns eine Abschlussrechnung. Wenn Sie innerhalb unseres Versorgungsgebietes umziehen, beliefern wir Sie gerne weiter und bereiten Ihnen auf Anfrage gerne ein entsprechendes Angebot vor.

Kann ich Knauber Erdgas ab Erstbezug beziehen?

Bei einem Erstbezug wird das Objekt erstmalig an das Gasnetz angeschlossen. Der örtliche Netzbetreiber ist für den technischen Gasanschluss zuständig und sollte von Ihnen dazu kontaktiert werden. Dabei sollte Ihnen Ihr Planer/Architekt helfen. Auf Anfrage können wir Ihnen mit den Kontaktdaten des Netzbetreibers weiterhelfen. Wenn Ihr Einzugstermin und Ihre Zählernummer feststehen, können Sie schon vier Wochen vor diesem Datum Kontakt zu uns aufnehmen, um ab dem ersten Tag bei uns in guten Händen zu sein. – Eine nachträgliche Anmeldung ist bis zu 34 Tage nach Ihrem Einzug möglich.

Technische Fragen
Was mache ich bei einer technischen Störung?

Für Störungen am Netz und Zähler ist weiterhin der örtliche Netzbetreiber verantwortlich. Dafür erhält er eine entsprechende Abgabe von Knauber Erdgas. Wir halten alle notwendigen Notfallnummern und Kontaktdaten für Sie bereit.

Woher kommt mein Knauber Erdgas?

Das Erdgas, das Sie nach dem Wechsel zu Knauber Erdgas  beziehen, unterscheidet sich technisch nicht vom bisher bezogenen Gas. Unterschiedlich ist nur der Preis.

Im Liefergebiet von Knauber Erdgas kommt ein großer Teil des Gases aus den Niederlanden, aber auch in Deutschland wird Erdgas gefördert.

Werden meine Daten geschützt?

Knauber Erdgas nimmt den Datenschutz sehr ernst. Alle erfassten persönlichen Daten werden im Rahmen der geltenden Gesetze streng vertraulich genutzt. Ihre Daten werden nicht an Dritte verkauft oder anders vermarktet.

Wie rechne ich von Kubikmeter in kWh um?

Für einen ungefähren Wert multiplizieren Sie die Kubikmeter (m3) mit 10 Kilowattstunden. Dieses kann aber nur ein Schätzwert sein. Für genaue Berechnungen kontaktieren Sie uns bitte.

Haben Sie noch Fragen? Ihr persönlicher Kundenservice hilft weiter!


Sie erreichen uns Montag - Freitag von 7:30 - 18:00 h
und Samstag von 9:00 - 12:00 h unter 0228 512-765

Per Fax: 0228 512-766
Per E-Mail: erdgasberatung(at)knauber.de

Sie haben schon einen Auftrag geschickt und haben Fragen zum Lieferantenwechsel?
Oder haben Sie Fragen zur Rechnung oder zum Abschlag?
Unser Serviceteam hilft Ihnen weiter:
Montag - Freitag von 7:00 - 19:00 h und Samstag von 9:00 - 16:00 h

Telefon: 0228 512-763
Fax: 0228 512-764
E-Mail:erdgasservice(at)knauber.de

Waermegarantie

Gut zu wissen…
Was bedeutet Knauber Erdgas klimaneutral?

Für einen kleinen Beitrag entlasten Sie unsere Umwelt und heizen klimaneutral. Wir gleichen die entstanden CO2-Menge aus. Weitere Informationen.

Was bedeutet Vorteil Kundenkarte?

Mit Ihrer Karte belohnen wir Ihre Treue! Sie erhalten neben den weiteren Vorteilen 0,3% Bonus auf Ihre Erdgasrechnung. Weitere Informationen.

Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage
vervollständigen oder berichtigen Sie bitte die
folgenden Angaben:

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