Erdgas Preis
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Muss ich bei meinem aktuellen Versorger kündigen?
Auf Wunsch erledigen wir die Kündigung bei Ihrem aktuellen Erdgasanbieter für Sie!
Wenn Sie vertraglich nicht gebunden sind
...können wir uns direkt um Ihren Wechsel kümmern. Dafür müssen Ihre Daten bis zwei Tage vor Monatsende vollständig und korrekt bei uns vorliegen. Im Laufe des Folgemonats bestätigt Ihr Altlieferant uns Ihren Wechsel – so ist es vom Gesetzgeber zeitlich geregelt. Zum 1. des übernächsten Monats beginnt dann in der Regel Ihre Belieferung durch Knauber Erdgas.
Wenn Sie vertraglich gebunden sind
...dann können wir Ihren Anbieterwechsel bereits vorbereiten. Oder Sie können uns erneut kontaktieren, sobald ein Wechsel möglich ist. – Sprechen Sie uns bitte einfach an. Auf Wunsch kümmern wir uns gerne um die Einhaltung der nötigen Kündigungsfrist für einen frühestmöglichen Wechsel.
Wenn Sie aufgrund einer Preiserhöhung von Ihrem Sonderkündigungsrecht bei Ihrem Altversorger Gebrauch machen
...dann sollten wir gemeinsam auf die Einhaltung der Kündigungsfristen achten, da die Sonderkündigungsfristen bei einer Preiserhöhung in der Regel recht kurz sind und nach Bekanntgabe der Preisanpassung oft wenig Zeit für einen Wechsel bleibt:
- Ihr Altversorger muss Sie 6 Wochen vor Wirksamkeit einer Preiserhöhung darüber informieren.
- Meistens sind Preisanpassungen zum 1. eines Monats wirksam.
- Am Besten ist, wenn Sie uns in dem Fall sofort telefonisch kontaktieren. Oder Sie reichen Ihren Auftrag hier direkt online ein.
- Um sicher zu gehen, empfehlen wir Ihnen in jedem Fall, auch eine eigene Kündigung an Ihren Altversorger zu schicken und uns das Kündigungsdatum mitzuteilen. Hier finden Sie ein Muster dazu.