Erdgas Preis
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Habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung?
Im Falle einer Preisänderung durch Ihren aktuellen Energieversorger haben Sie ein Sonderkündigungsrecht um den aktuellen Vertrag zu kündigen, auch wenn Sie mit diesem Vertrag längerfristig gebunden sind!
Dabei müssen folgende Fristen beachtet werden:
- Ihr aktueller Energieversorger muss Sie mindestens 6 Wochen vor der Wirksamkeit einer Preiserhöhung darüber informieren.
- Meistens sind Preisanpassungen zum 1. eines Monats wirksam.
- Es ist am Besten, wenn Sie uns in diesem Fall sofort telefonisch kontaktieren oder Ihren Auftrag direkt hier im Internet einreichen.
- Um sicher zu gehen empfehlen wir Ihnen in jedem Fall, dass Sie auch selbst eine Kündigung an Ihren Altversorger schicken und uns das Kündigungsdatum mitteilen. Hier finden Sie ein Muster dazu.