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Ich beziehe bereits Knauber Erdgas. Was muss ich bei einem Umzug beachten?
Bei einem Umzug besteht immer ein Sonderkündigungsrecht. Bitte teilen Sie uns den Termin Ihres Umzugs mindestens 2 Wochen vorher mit; außerdem Ihren Zählerstand zum Auszugsdatum und eine neue Anschrift. Nach Ihrem Auszug erhalten Sie von uns eine Abschlussrechnung.
Wenn Sie innerhalb unseres Versorgungsgebietes umziehen, beliefern wir Sie gerne weiter mit Erdgas und erstellen Ihnen auf Anfrage ein entsprechendes Angebot.